Für private Vermieter · Deutschland

Nebenkostenabrechnung,
ohne den Jahres-Krampf.

Für alle, die 1–10 Wohnungen vermieten und keine Hausverwaltung brauchen wollen — rechtssicher nach BetrKV, in Minuten statt Excel-Abenden.

17 Betriebskostenarten schon vorausgefüllt, inklusive CO2-Kostenaufteilung
Mehrere Wohneinheiten & Eigennutzung werden korrekt berücksichtigt
Erfüllt automatisch die vier BGH-Pflichtbestandteile einer Abrechnung

Kostenloser Check 1/2

Was darfst du überhaupt umlegen?

Die 17 Betriebskostenarten nach § 2 BetrKV — alles, was grundsätzlich auf deinen Mieter umlagefähig ist.

Grundsteuer
Nr. 1
Wasserversorgung
Nr. 2
Entwässerung
Nr. 3
Heizung
Nr. 4a
Warmwasser
Nr. 4b
Aufzug
Nr. 5
Straßenreinigung & Müll
Nr. 6
Gebäudereinigung
Nr. 7
Gartenpflege
Nr. 8
Beleuchtung
Nr. 9
Schornsteinfeger
Nr. 10
Sach-/Haftpflichtvers.
Nr. 11
Hauswart
Nr. 12
Antenne/Kabel
Nr. 13
Wäschepflege
Nr. 14
Gemeinschaftsflächen
Nr. 15
Sonstige Betriebskosten
Nr. 16

Nicht umlagefähig (§ 1 Abs. 2 BetrKV)

  • Verwaltungskosten — Hausverwaltung, Kontoführung, Eigentümerversammlungen
  • Instandhaltung & Instandsetzung — Reparaturen, Dach, Fassade, defekte Geräte
  • Leerstandskosten — Kosten für leerstehende Einheiten
  • Kapitalkosten — Kreditraten, Zinsen, Finanzierungskosten

Kostenloser Check 2/2

Ist deine Abrechnung überhaupt wirksam?

Der BGH verlangt vier Pflichtbestandteile (Urteil VIII ZR 244/18) — fehlt einer, ist die ganze Abrechnung formell unwirksam, egal wie richtig die Zahlen sind.

1

Gesamtkosten je Kostenart

Alle Ausgaben aufgeschlüsselt nach den 17 Betriebskostenarten

2

Verteilerschlüssel benannt & erklärt

Nach welchem Maßstab wird umgelegt (Wohnfläche, Personen, Verbrauch)?

3

Anteil des Mieters berechnet

Die konkrete Rechnung, wie der Anteil zustande kommt

4

Vorauszahlungen abgezogen

Geleistete Vorauszahlungen gegengerechnet — Nachzahlung oder Guthaben

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Wichtig: Diese Seite und der Rechner sind eine Informations- und Berechnungshilfe, keine Rechtsberatung. Ohne Gewähr. Lass deine konkrete Abrechnung im Zweifel von einem Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht prüfen.